Datenschutz

Datenschutzbeauftragter: Warum jedes Unternehmen einen braucht

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In den letzten Jahren wurde viel über weltweite Datenschutzverletzungen gesprochen. In der Tat scheint es so, als ob wir jede Woche Nachrichten über ein anderes Unternehmen hören, dessen sensible Informationen an die Öffentlichkeit gelangt sind. Um zu verhindern, dass dies in Ihrem Unternehmen nicht geschieht, brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten.

Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die sich mit dem Schutz von Daten vor Schaden, unerlaubter Weitergabe und Diebstahl auskennt. Er ist dafür verantwortlich, dass alle personenbezogenen Daten von Mitarbeitern korrekt behandelt werden. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, was die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind und wie er Ihrem Unternehmen helfen kann, lesen Sie weiter!

Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?

Die Hauptaufgabe eines Datenschutzbeauftragten ist es, dafür zu sorgen, dass alle personenbezogenen Daten in einem Unternehmen sicher bleiben. Das bedeutet, dass er dafür sorgen muss, dass die Mitarbeiter mit sensiblen Kunden- und Unternehmensdaten richtig umgehen, und dass er sich mit den Sicherheitsmaßnahmen und Prozessen vertraut machen muss, die für die IT-Infrastruktur und Ihren Betrieb gelten.

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten umfassen ein breites Spektrum von Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Zu diesen Aufgaben zählen zum Beispiel:

Kontrolle und Überwachung der Datenschutzbestimmungen

Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass ein Unternehmen alle Aspekte der geltenden Datenschutzgesetze einhält, indem er beispielsweise die Arbeitsabläufe zum Zwecke des Datenschutzes überwacht und überprüft.

Aufbau einer Datenschutzorganisation

Der Aufbau einer Datenschutzorganisation umfasst zum Beispiel die Entwicklung interner Richtlinien und Schulungsprogramme.

Ansprechpartner für alle Parteien im Unternehmen

Der Datenschutzbeauftragte ist die Kontaktperson für Angestellte in Fällen, in denen personenbezogene Daten verletzt worden sind, Fragen zur Datenverarbeitung auftauchen oder der Verdacht einer Datenverletzung besteht.

Überwachung des zu erstellenden Löschkonzeptes

Die Überwachung des Löschkonzepts umfasst beispielsweise die Überprüfung, ob Daten, die für die aktuelle Geschäftstätigkeit nicht relevant sind, aber für andere Zwecke aufbewahrt werden müssen.

Unterstützung bei den Prozessbeschreibungen

Die Unterstützung bei der Prozessbeschreibung beinhaltet z.B. die Prüfung und Dokumentation, wie die Arbeitsprozesse im Unternehmen ablaufen sollen.

Sensibilisierung aller Mitarbeiter*innen des Unternehmens

Die Sensibilisierung aller Mitarbeiter umfasst z. B. die Organisation von Schulungen oder Workshops.

Prozessbegleitung bei Auftragsverarbeitungen (AVV)

Die Prozessüberwachung bei der Auftragsverarbeitungen umfasst z.B. die Überprüfung, ob alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, um personenbezogene Daten geschäftssicher zu verarbeiten.

Steuerung bei Datenschutzverstößen

Der Datenschutzbeauftrage steuert die Untersuchung und stellt sicher, dass im Falle einer Datenschutzverletzung, dass personenbezogene Daten nicht unbefugt weitergegeben oder verwendet wurden.

Was ist die Grundlage des Datenschutzes in Deutschland?

Die Grundlagen des Datenschutzes in Deutschland sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG), sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Das BDSG regelt die Vorschriften für die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung oder Nutzung personenbezogener Daten. Das TTDSG regelt das
Telekommunikationsrecht, enthält aber auch Bestimmungen über öffentliche Informationsdienste wie Videos oder Fotos, die auf Social-Media-Seiten hochgeladen werden.

Was müssen Sie über die GDPR wissen?

GDPR steht für “General Data Protection Regulation”, auf Deutsch heißt die GDPR ” Datenschutzgrundverordnung” (DSGVO). Die Datenschutzverordnung
(DSGVO) der Europäischen Union ist im Mai 2018 in Kraft getreten. Diese Verordnung hat erhebliche Auswirkungen darauf, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen, und bietet spezifische Leitlinien dafür, was genau Sie tun müssen, wenn Ihr Unternehmen unter dieses Gesetz fällt.

Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. In der Verordnung wird dargelegt, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen sollen, unter anderen sind folgenden Anforderungen in der GDPR:

– Unternehmen müssen Verbrauchern, die sehen wollen, welche Informationen über sie gespeichert sind, einen einfachen Zugang gewähren und auf Verlangen, falsche oder veraltete Informationen, korrigieren.

– Unternehmen müssen die Verbraucher unverzüglich über Datenschutzverletzungen
informieren.

deDATA GmbH & Co. KG
Ron Wieland

Mail: wieland@dedata.de
Web: dedata.de

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